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   BVerwG, 25.11.1999 - 9 B 70.99   

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BVerwG, 25.11.1999 - 9 B 70.99 (https://dejure.org/1999,5439)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1999 - 9 B 70.99 (https://dejure.org/1999,5439)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1999 - 9 B 70.99 (https://dejure.org/1999,5439)
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Wird zitiert von ... (35)

  • BVerwG, 11.04.2003 - 7 B 141.02

    Nichtzulassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Doppelbegründung Urteil;

    Darum ist der Schluss von der Nichtbehandlung eines Vorbringens in den Entscheidungsgründen auf die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur unter der Voraussetzung zulässig, dass das betreffende Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts entscheidungserheblich war (BVerfGE 86, 133 ; Beschluss vom 25. November 1999 - BVerwG 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64).
  • BVerwG, 27.09.2012 - 4 BN 20.12

    Zusammenhang zwischen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahme und Wohl der

    Der Schluss von der Nichtbehandlung eines Vorbringens in den Entscheidungsgründen auf die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist aber nur unter der Voraussetzung zulässig, dass das betreffende Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts für die Entscheidung von Bedeutung oder nicht offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 25. November 1999 - BVerwG 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64).
  • BVerwG, 12.11.2014 - 4 C 37.13

    Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Fluglärmkommission; Abwägung;

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. November 1999 - BVerwG 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64, S. 8; stRspr).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 9 B 1.09

    Verbesserung des prioritären Lebensraumtyps "Auwald" unter Brücken durch ein

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kommt nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Gericht bestimmtes Vorbringen nicht ernsthaft in Erwägung gezogen hat, etwa weil es auf den wesentlichen Kern des Vorbringens der Beteiligten nicht eingeht, sofern dieses Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts nicht unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 , und vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 ; Beschlüsse vom 25. November 1999 - BVerwG 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64 und vom 18. August 2008 - BVerwG 8 B 46.08 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2012 - 1 A 125/11

    Berechnungsfähigkeit der "eingehenden Beratung" nach Nr. 3 GOÄ bei Erbringung

    Neumann in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 138 Rn. 108 unter Bezugnahme unter anderem auf BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 1981 - 1 BvR 1024/79 -, BVerfGE 58, 353 = NJW 1982, 30 = juris, Rn. 9, und BVerwG, Beschluss vom 25. November 1999 - 9 B 70.99 -, Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64 = jurisRn.
  • BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 10.16

    Widerspruch bei gesetzlicher Anordnung des Wegfalls des Widerspruchsverfahrens

    Darum ist der Schluss von der Nichtbehandlung eines Vorbringens in den Entscheidungsgründen auf die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur unter der Voraussetzung zulässig, dass das betreffende Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts entscheidungserheblich und nicht offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. November 1999 - 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64 S. 8).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 3 B 17.11

    Aufnahme in den Krankenhausrahmenplan; bedarfsgerechte Versorgung;

    Ein Gehörsverstoß kommt deshalb nur in Betracht, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 1999 - BVerwG 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64 und vom 4. Juli 2008 - BVerwG 3 B 18.08 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 11.08.2020 - 3 BN 1.19

    Streit um die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass von Anforderungen an die

    Ein Gehörsverstoß kommt deshalb nur in Betracht, wenn im Einzelfall besondere Umstände ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 1999 - 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64 und vom 10. September 2014 - 3 B 18.14 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.02.2010 - 4 B 69.09

    Reichweite der Änderungsmöglichkeiten bei Wideraufgreifen des Verfahrens

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kommt nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Gericht bestimmtes Vorbringen nicht ernsthaft in Erwägung gezogen hat, etwa weil es auf den wesentlichen Kern des Vorbringens der Beteiligten nicht eingeht, sofern dieses Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts nicht unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 ; BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 1999 - BVerwG 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64 und vom 18. August 2008 - BVerwG 8 B 46.08 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2004 - 10 S 951/03

    Entsprechende Anwendung von TA Lärm Nr 6.7 S 1 bei Bestimmung der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zum Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist in der Regel davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.12.1969, BVerfGE 27, 248, 252; Beschluss vom 15.04.1980, BVerfGE 54, 43, 46; BVerfGE 86, 133, 146; BVerwG, Beschl. v. 25.11.1999 - 9 B 70.99 -, Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64).
  • BVerwG, 18.12.2013 - 3 B 35.13

    Heranziehung zum Notfalldienst; nebenberufliche Privatpraxis; Heilkunde

  • BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08
  • BVerwG, 25.11.2014 - 4 B 37.14

    Luftverkehrsrechtliche Zustimmung innerhalb und außerhalb des Bauschutzbereichs

  • BVerwG, 31.05.2010 - 4 BN 15.10

    Anforderungen an Verfahrensrüge bzgl. freier Beweiswürdigung und

  • BVerwG, 25.06.2013 - 4 BN 21.13

    Klärungsbedürftigkeit der Notwendigkeit der Durchführung eine

  • BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 11.16
  • BVerwG, 10.09.2014 - 3 B 18.14

    Erhebung einer nach Größe des Betriebs und Zahl der geschlachteten Tiere

  • BVerwG, 31.08.2006 - 4 BN 24.06

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 05.04.2006 - 3 B 24.06

    Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch die Ablehnung eines

  • BVerwG, 09.02.2015 - 4 B 39.14

    Abgrenzung von Wohngeldleistungen von den Leistungen der allgemeinen öffentlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 2 S 1505/07

    Verhältnis von Gemeinschaftsrecht zu nationalen Regelungen

  • BVerwG, 09.02.2015 - 4 B 38.14

    Isoierte Bewertung jeder einzelnen Windenergieanlage im Rahmen eines

  • BVerwG, 31.08.2006 - 4 BN 23.06

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 07.11.2007 - 7 B 60.07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aufgrund der Nichtbeachtung des

  • BVerwG, 10.02.2005 - 4 BN 7.05

    Pflicht zur Planänderung zur Ermöglichung des Baus einer Moschee -

  • BVerwG, 31.08.2006 - 4 BN 25.06

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 09.02.2015 - 4 B 40.14

    Gleichzeitiges Umfassen einer Zustimmung nach § 14 und nach § 12 des

  • BVerwG, 22.01.2013 - 4 B 5.13

    Notwendigkeit der Kenntnisnahme und des in Erwägungsziehens des Vorbringens der

  • BVerwG, 21.06.2005 - 4 B 37.05

    Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts - Einschaltung eines zusätzlichen

  • BVerwG, 15.05.2003 - 7 B 9.03

    Vermögensrechtliche Rückübertragung der Miteigentumshälfte eines Grundstücks;

  • BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 8.14

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Verfahrensmangels bei Kritik an der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2017 - 1 A 2738/15

    Gewährung rechtlichen Gehörs durch Kenntnisnahme des Vortrags der Beteiligten;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2012 - 1 A 864/11

    Anforderungen an die Darlegung einer erfolgreichen Gehörsrüge; Maßgeblichkeit der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2013 - 1 A 2284/11

    Vorliegen eines materiellen Auskunftsanspruchs eines Beamten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2012 - 1 A 1517/10

    Zu dem vom Statistischen Bundesamt durchzuführenden Verfahren zur Ermittlung der

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